Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Deutsches Promotionszentrum
Noack Statistik GmbH
Bornheimer Straße 127, 53119 Bonn
vertreten durch den Geschäftsführer Maximilian Noack
Stand: Juli 2025
§ 1 Geltungsbereich, Vertragstyp, Begriffe
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Noack Statistik GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über Coaching‑, Beratungs‑ und Vermittlungsleistungen im Kontext von Promotionen/Dissertationen sowie flankierender Statistik‑ und Methodenberatung.
Die Leistungen sind Dienstleistungen i.S.v. §§ 611 ff. BGB. Es wird kein Erfolg geschuldet (insb. keine Annahme als Doktorand, kein bestimmter Zeitplan, keine Abgabe/Note/Publikation). Hinweise auf mögliche Erfolge dienen ausschließlich der Motivation.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Leistungsgegenstand und Leistungsgrenzen
Der Anbieter erbringt – je nach individueller Vereinbarung/Angebot – insbesondere: a) Coaching und Beratung (z. B. Ziel‑, Zeit‑ und Arbeitsstruktur, Methodik, Exposé‑Feedback, Statistik‑Coaching)
b) Vermittlungsleistungen (Recherche und Ansprache potenzieller Betreuer/„Doktorväter/‑mütter“)
c) Statistik‑/Daten‑/Methoden‑Support (z. B. Versuchs‑/Studienplanung, Power‑Berechnung, Auswertung, Interpretation).
Ghostwriting sowie inhaltliche Texterstellung (vollständig oder in wesentlichen Teilen) sind ausgeschlossen. Der Kunde erstellt seine Arbeit eigenständig. Der Anbieter wahrt wissenschaftliche Integrität; unzulässige Mitwirkung kann der Anbieter ablehnen.
Leistungen erfolgen während der Geschäftszeiten (Mo–Fr, 09:00–18:00 Uhr, gesetzliche Feiertage NRW ausgenommen), soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer einzusetzen.
§ 3 Vermittlung von Betreuern (ergänzend)
Die Suche nach betreuenden Professor:innen/Betreuer:innen ist eine eigenständige Teilleistung (Recherche‑ und Kontaktanbahnungsdienst). Es besteht kein Anspruch auf Erfolg – weder auf Vermittlung noch auf Annahme/Betreuungszusage. Es ist eine Dienst- und Beratungsleistung.
Eine Anzahlung kann ausschließlich für diese Suchleistung vereinbart werden. Sie vergütet den Suchaufwand und ist nicht erfolgsabhängig. Sie ist nicht erstattungsfähig, sobald der Anbieter mit der Suche begonnen hat.
Mitwirkungspflichten des Kunden:
a) Vollständige und wahrheitsgemäße Unterlagen (u. a. Lebenslauf, Zeugnisse, Exposé).
b) Fristgerechtes Feedback auf Vorschläge (spätestens innerhalb von 5 Werktagen).
c) Aktive Kontaktpflege zu vorgeschlagenen Betreuer:innen sowie eigenständiges Führen der Gespräche.
d) Eigenständige Erstellung aller wissenschaftlichen Inhalte.
e) Erreichbarkeit unter den angegebenen Kontaktdaten.
Störungen außerhalb des Einflussbereichs (z. B. Ablehnung durch Betreuer:in, spätere Unerreichbarkeit, Wechsel, Krankheit, Tod, Universitätswechsel, Kapazitätsgründe, Programmänderungen) berühren den Vergütungsanspruch nicht. Auf Wunsch kann der Anbieter eine neue Suche als separate (vergütungspflichtige) Leistung anbieten.
§ 4 Mitwirkung des Kunden (allgemein)
Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen und Daten vollständig, richtig und aktuell zur Verfügung und aktualisiert diese unverzüglich bei Änderungen.
Termine werden rechtzeitig vereinbart. Absagen/Verschiebungen < 24 h vor Terminbeginn gelten als wahrgenommen; der Zeitaufwand kann berechnet werden.
Der Kunde nutzt keine parallel konkurrierenden Beratungen zu identischen Themen, die den Vertragszweck gefährden. Bei Verstößen kann der Anbieter die Zusammenarbeit ablehnen oder beenden.
Unterbleibt oder verzögert sich die Mitwirkung, ruht die Leistungspflicht des Anbieters; Mehr‑/Warteaufwände gehen zu Lasten des Kunden.
§ 5 Vertragsschluss, Dokumentation, Aufzeichnungen
Der Vertrag kommt durch Annahme des individuellen Angebots (telefonisch, schriftlich oder per E‑Mail) zustande. Angebote sind 30 Tage bindend, sofern nichts anderes angegeben ist.
Der Anbieter kann Gespräche/Workshops mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden aufzeichnen. Die Einwilligung ist frei widerruflich.
Vertrags‑ und Leistungsdokumentation (einschließlich ggf. Aufzeichnungen) speichert der Anbieter bis zu 3 Jahre nach Beendigung der Zusammenarbeit, soweit keine längeren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
§ 6 Vergütung, Anzahlung, Zahlungsarten, Verzug
Es gilt die im Angebot ausgewiesene Vergütung. Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher USt., sofern nicht anders ausgewiesen oder sind von der Umsatzsteuer ausgeschlossen, wenn Sie Teil von Bildungsleistungen sind (§ 4 Nr. 21 UStG)
Anzahlung: Vor Leistungsbeginn fällig; Start erst nach Zahlungseingang.
Soweit der Vertrag Vermittlungsleistungen umfasst, dient die Anzahlung ausschließlich der Suchleistung (vgl. § 3 Abs. 2).
Zahlungsarten: SEPA‑Lastschrift.
Ratenzahlung kann schriftlich vereinbart werden. Gerät der Kunde mit zwei Raten (teilweise) in Verzug, werden sämtliche Restbeträge sofort fällig; der Anbieter kann Leistungen bis zum Ausgleich zurückbehalten.
Verzug: Gesetzliche Verzugszinsen; gegenüber Unternehmern zusätzlich Pauschale i. H. v. 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB).
Aufrechnung/Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 7 Change‑Request‑Prozess (Mehr‑/Minderaufwand)
Ändern sich Leistungsumfang, Annahmen oder Rahmenbedingungen nach Vertragsschluss, gilt folgender Prozess:
a) Antrag des Kunden in Textform mit Beschreibung der gewünschten Änderung.
b) Bewertung durch den Anbieter (Impact auf Aufwand, Zeitplan, Preis).
c) Angebot über Mehr‑/Mindervergütung und neue Meilensteine.
d) Freigabe durch den Kunden in Textform; erst danach ist der Anbieter zur Umsetzung verpflichtet.
Objektive Nachkalkulations‑Trigger (nicht abschließend):
• Neuer oder erweiterter Datensatz, zusätzliche Messwellen/Variablen;
• Betreuer‑/Programmwechsel oder neue formale Anforderungen der Hochschule;
• Zusätzliche Analysen/Methoden gegenüber der ursprünglichen Planung;
• Zusätzliche Termine/Workshops/Reports über die vereinbarte Anzahl hinaus;
• Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden (> 14 Kalendertage je Meilenstein).
Bis zur Einigung über den Change‑Request kann der Anbieter nach ursprünglichem Vertrag weiterarbeiten oder die Arbeit ruhen lassen.
§ 8 Leistungszeit, Verzögerungen, Leistungsende
Zeitangaben sind Planwerte; feste Termine bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung.
Bei Krankheit, höherer Gewalt oder vergleichbaren Ereignissen (z. B. Ausfall von Drittpersonen/Betreuern, plötzliche Programmänderungen, technische Störungen) ist der Anbieter berechtigt, Termine zu verschieben. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht; Ersatztermine werden angeboten.
Lange Laufzeiten: Verzögert sich ein Projekt aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, auf eine Gesamtdauer von > 24 Monaten, endet der Vertrag automatisch mit Ablauf des 24. Monats („Leistungsende“). Eine Fortsetzung ist nur auf Basis eines neuen Angebots möglich.
§ 9 Ablehnung, Vertragsbeendigung, Folgen
Der Anbieter kann die Zusammenarbeit ablehnen oder beenden, wenn der Kunde gegen Pflichten aus §§ 2–4 verstößt, unzulässige Leistungen verlangt (z. B. Ghostwriting) oder die Kooperation den Ruf/Compliance des Anbieters gefährdet.
Kündigt der Kunde oder verweigert er erforderliche Mitwirkung, behält der Anbieter die Anzahlung und rechnet die bis dahin erbrachten Leistungen ab.
Für Verbraucher gilt § 13 unberührt (Widerruf). Im Fall eines wirksamen Widerrufs schuldet der Verbraucher Wertersatz für bereits erbrachte Dienstleistungen, wenn er verlangt hat, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung begonnen wird.
§ 10 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Keine Haftung für indirekte Schäden (z. B. Zeitverlust, entgangener Gewinn, verpasste Fristen, Hochschul‑/Programmentscheidungen, Beziehungskonflikte mit Betreuer:innen), soweit gesetzlich zulässig.
Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 11 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsdurchführung gemäß DSGVO und BDSG. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
Der Kunde versichert, alle erforderlichen Einwilligungen Dritter (z. B. Co‑Autoren, Probanden, Referenzen) eingeholt zu haben und stellt den Anbieter von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.
Kommunikation kann über Drittdienste (z. B. Zoom, Google‑Tools) erfolgen; deren Datenschutzbedingungen gelten ergänzend.
Aufzeichnungen erfolgen nur mit Einwilligung (vgl. § 5 Abs. 2) und werden max. 3 Jahre gespeichert, sofern keine gesetzlichen Pflichten längere Aufbewahrung erfordern.
§ 12 Urheber‑ und Nutzungsrechte
Materialien, Templates, Analyseskripte, Methodenleitfäden und sonstige Inhalte des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt.
Bis zur vollständigen Zahlung erhält der Kunde keine Nutzungsrechte. Nach vollständiger Zahlung erhält er ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke des Promotionsprojekts. Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung.
§ 13 Verbraucher‑Widerruf
Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung (Anlage 1).
Verlangt der Verbraucher, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, hat der Verbraucher bei Widerruf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung zu leisten (§ 357 Abs. 8 BGB).
Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung begonnen wird und ihm seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts im Falle vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat.
§ 14 Drittbeziehungen/Betreuer:innen
Entscheidungen, Erreichbarkeit und Verhalten von Betreuer:innen/Hochschulen sind Drittleistungen.
Konflikte zwischen Kunde und Betreuer:in (z. B. „Verkrach“, Unerreichbarkeit, Tod, Kapazitätswechsel) sind außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und begründen keine Minderung/Rückzahlung. Auf Wunsch wird eine Folgeberatung oder neue Suche als separate Leistung angeboten.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Bonn. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Textformklausel: Änderungen/Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (E‑Mail ausreichend), soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Aufhebung der Textform ebenfalls in Textform.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung; ist eine solche nicht vorhanden, gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.